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"Die Rentenberater haben sich bei der Unübersichtlichkeit und der zunehmenden Bedeutung des Sozialversicherungsrechtes im Rechtsleben - insbesondere auch bei der Kontrolle der Versicherungsanstalten - als unentbehrlich erwiesen."
(Der Deutsche Bundestag)
Rentenberater ...
- sind gerichtlich zugelassen
- sind unabhängige Vertreter der Interessen ihrer Mandanten
- sind an die Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gebunden
- sind für ihre Tätigkeit haftpflichtversichert
- unterliegen der Aufsicht des Präsidenten des Landgerichtes
- sind ein Organ der Rechtspflege
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Stand: 28.03.2011